Dienstag, 4. Mai 2010

Kleines Baulexikon

Energieeinsparverordnung - Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Februar 2002 in Kraft getreten.
Grundlage der Energieeinsparverordnung ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Die erste EnEV wurde 2004 bereits durch eine EnEV-Novelle (EnEV 2004) ersetzt. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden war eine erneute Novelle der EnEV erforderlich, die ab dem 1. Oktober 2007 gültig ist.

Flächennutzungsplan
- Er gibt eine Grobeinteilung der Nutzungen vor und ist die Grundlage für den späteren Bebauungsplan.

Grundschuld - Ist als Sicherheit für den Kreditgeber im Grundbuch eingetragen, falls der Kreditnehmer seine Raten nicht zahlen kann. Die meisten Kreditverträge sehen außerdem vor, dass der Kreditnehmer mit seinem gesamten persönlichen Vermögen haftet.

Leichtbeton
- Für Leichtbeton - oder auch Blähton genannt - wird Ton in langen, rotierenden Öfen gebrannt. So entstehen viele kleine aufgeblähte Tonkügelchen mit einer Oberfläche, die durch Hitzeeinwirkung versiegelt wurde (Versinterung). Die zahllosen Luftporen unter der keramischen Schale sorgen für beste Dämmeffekte. Durch verbesserte Technologien konnten bei Blähton die Wärmedämm-Werte der Steine in den letzten Jahren um rund 20 Prozent verbessert werden. Das dichte Materialgefüge ist druckfest und darüber hinaus auch schallschützend.

Weitere interessante Blogs zum Thema:

Auto-Tipps
Back- und Kochtipps
kostenlose Browsergames